IDD-Weiterbildung für Versicherungsmakler und Versicherungsagenten


§ 137b Abs. 3 und 3a GewO normieren auf Grundlage des Art. 10 IDD eine verpflichtende
laufende Fortbildung für
Versicherungsmakler/-agenten und deren an der
Versicherungsvermittlung mitwirkenden Beschäftigten im Ausmaß von mind. 15 Stunden p.a.

Details dazu finden Sie unter folgenden Links:

Informationen zur Ausbildung von Versicherungsmaklern (WKO)

Informationen zur Ausbildung von Versicherungsagenten (WKO)


Sämtliche Weiterbildungsmaßnahmen von Sabine Amelunxen-Huber, LL.M. werden entsprechend den Lehrplänen der WKÖ für die Weiterbildung von Versicherungsmaklern/-agenten (Stand 11.7.2019) in Kooperation mit "meine-weiterbildung.at" und als „geeignete und unabhängige Bildungsinstitution“ (§§ 6, 7 des Lehrplans) durchgeführt.
IDD-Agenden vor Seminarbeginn und Teilnahmebestätigungen bei erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahme werden inhaltlich den Modulen gem. § 5 (1) und (2) des Lehrplans zugeordnet und dienen dem Nachweis der IDD-Stunden.


Ausbildungsangebote für Versicherungen und Versicherungsmakler/-agenten im Überblick

Ausbildungsangebot für Versicherungen und Versicherungsmakler/-agenten